Sitzplatzüberdachungen sind baugenehmigungspflichtig,
daher stellen Sie eine unverbindliche Bauvoranfrage beim Bauamt Ihres Kanton,
diese gibt darüber Auskunft und klärt, unter welchen Bedingungen und Auflagen
eine Baugenehmigung erteilt werden kann.
Die notwendigen Unterlagen wie Zeichnungen und Statik (Standsicherheitsnachweiß),
Für weitere Fragen oder eine Beratung können Sie uns gerne Anrufen.